Panoramafreiheit
Die Panoramafreiheit (auch Straßenbildfreiheit) ist eine in vielen Rechtsordnungen vorgesehene Einschränkung des Urheberrechts, die es jedermann ermöglicht, urheberrechtlich geschützte Werke, beispielsweise Gebäude, Kunst am Bau oder Kunst im öffentlichen Raum, die von öffentlichen Verkehrswegen aus zu sehen sind, bildlich wiederzugeben, ohne dass hierfür der Urheber des Werkes um Erlaubnis ersucht werden muss. In den allermeisten Urheberrechtsordnungen wird diese grundsätzliche Freistellung zugleich durch spezifische Beschränkungen ausgestaltet, um den Urheber in seiner Rechtsstellung nicht übermäßig zu belasten.
Unabhängig vom Urheberrecht können auch weitere rechtliche Gesichtspunkte einer bildlichen Wiedergabe oder ihrer Verwertung entgegenstehen, beispielsweise das Eigentumsrecht, das Hausrecht, Persönlichkeitsrechte der Bewohner eines Gebäudes oder staatliche Sicherheitserwägungen (etwa bei militärischen Anlagen). Diese werden von der Panoramafreiheit üblicherweise nicht oder nur in engem Rahmen tangiert.
(Quelle: Wikipedia, Stand März 2020)
Fotorecht in Österreich aus dem Jahr 2018.
Dieser Artikel, welcher von Zürich Kosmos dazu verfasst wurde, beschreibt in guter und komprimierter Form die Lage für uns Fotografen. Der Link öffnet die Seite in unserem Fenster.
Welche Fotos dürfen veröffentlicht werden? Hierzu gibt es einen Bericht von Österreichischer Kommunal-Verlag GmbH in Wien vom August 2019. Der Link öffnet die Seite in einem neuen Fenster.
Verwendung von Fotos von Veranstaltungen nach dem 25.05.2018
In diesem Artikel wird die DSGVO näher betrachtet. Der Artikel wurde von SMP Schweiger Mohr & Partner Rechtsanwälte OG in Linz verfasst und gibt gute Auskunft zu diesem Thema. Der Artikel beinhaltet in einem weiteren Link ein Fallbeispiel.
Meine Fotos im Internet
Urheber- und Persönlichkeitsrechte: Antworten auf häufig gestellte Fragen
In diesem ausführlichen Bericht wird so ziemlich alles behandelt, was wir Fotografen zum Thema Urheberrecht wissen müssen.
Der Beitrag stammt von dem Internet Ombudsmann. Der Internet Ombudsmann wurde 1999 vom Österreichischen Institut für angewandte Telekommunikation (ÖIAT) initiiert und in Zusammenarbeit mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) entwickelt. Die Entwicklung des Projekts wurde von der Europäischen Kommission unterstützt.